Vorgeschriebene Laufrichtung am Kirchweih-Festplatz
Die Vorbereitungen für die Gunzenhäuser Kirchweih 2009 laufen bereits auf Hochtouren. Die Stadtverwaltung teilte nun dem Altmühl-Boten mit, daß sich die Stadträte auf Antrag von FW Stadtrat Dr. Werner Winter für eine Neuregelung der Laufrichtung entschieden haben.
Diese wird für Kirchweihbesucher auf dem Schießwasen ähnlich wie beim Kreisverkehr rechts sein. Dadurch solle das Laufchaos endlich abgeschafft werden. Laut Kirchweihsatzung § 01.04 ist der Veranstalter nämlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Kirchweihbesucher zu garantieren. Deswegen ist dies unfalltechnisch eine wichtige Entscheidung. Dem ständigen Gegenverkehr sowie dem Stolpern über Kinderwägen und den Querläufern soll so entgegengewirkt werden.
Die vorgeschriebene Laufrichtung rechts wird deswegen auch während des Kirchweihbetriebes von patrouillierenden Sicherheitskräften überwacht. Verstöße gegen die Laufrichtung werden aber im ersten Jahr der Einführung noch kulant behandelt. Liegen mehrere Verstöße vor, so ist allerdings mit einem Bußgeld bis zu 10 Euro (ersatzweise: eine Maß Bier und eine Breze) zu rechnen.
Aufgrund der Aufstockung der Schießwasensicherheitsexperten können sich Interessenten heute bei der Stadtverwaltung von 14-17 Uhr (Bürgermeister-Vorzimmer Doris Weiß) bewerben.
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April 1st, 2009 at 12:30
Bitte das Datum der Veröffentlichung beachten
Nette Idee des Altmühl Boten…